Vor Gericht sind die Rollen klar verteilt: Rechtsanwälte vertreten ihre Klienten in Streitigkeiten gegen andere Privatpersonen, gegen Unternehmen oder gegen den Staat.
Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter?
Rechtsanwälte sind von Natur aus parteiisch: Sie arbeiten ausschließlich im Interesse ihrer Klienten, von denen sie für diese Tätigkeit bezahlt werden. Ein typischer Fall ist die Rolle des Verteidigers in einem Strafverfahren, in dem der Rechtsanwalt im Auftrag des Angeklagten diesen vertritt, während der Staatsanwalt - wie der Name schon sagt – die Rolle des Verfolgers und Anklägers innehat, also für die Staatsgewalt auftritt.
Der Richter dagegen steht kraft Gesetz und Prinzipien der Rechtspflege sozusagen über Rechtsanwalt wie Staatsanwalt: er ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und soll ein gerechtes Urteil fällen.
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Der Alltag der Anwälte
Auch wenn die Rollen im Strafverfahren dank Medien dem Normalbürger am bekanntesten sind, typisch für den täglichen Broterwerb der Juristen sind sie nicht: Zivilrechtliche Angelegenheiten – also Streitigkeiten zwischen Privatpersonen – stellen bei den meisten Rechtsanwälten die Tagesarbeit dar, von Vertragsstreitigkeiten bis zu Erbschaftsfällen. Dabei stehen sich nicht Rechtsanwalt und Staatsgewalt gegenüber, sondern zwei Rechtsanwälte, die jeweils das Interesse einer der beiden streitenden Parteien vertreten. Auch hier, im Zivilverfahren, gibt es aber einen Richter, der eine gerechte Entscheidung treffen soll. Sehr häufig einigen sich die Gegner dann aber ohne formelles Gerichtsurteil – es kommt zu einem Vergleich, der heutzutage oft durch einen professionellen Mediator herbeigeführt wird. Viele Rechtsanwälte haben sich auf diese Mediatorenrolle als Zusatztätigkeit spezialisiert.
Die Ausbildung zum Rechtsanwalt ist lang: an das Jus-Studium schließt sich eine fünfjährige Ausbildungsphase an. Davon müssen neun Monate am Gericht verbracht werden und drei weitere Jahre als Assistent (Berufsanwärter) in der Kanzlei eines erfahrenen Rechtsanwaltes. Merke: Jeder Rechtsanwalt ist Jurist, aber nicht jeder Jurist ist Rechtsanwalt.
Generalisten und Spezialisten
Das Ziel dieser langen Ausbildungszeit ist, Rechtsanwälte über fundiertes Wissen in allen Rechtsgebieten verfügen zu lassen. Viele bearbeiten dann auch später Fälle in allen Bereichen, also vom Zivilrecht bis zur Strafverteidigung. Üblich ist aber eine Spezialisierung.
Neben Kanzleien mit einem bis drei Rechtsanwälten gibt es auch Großkanzleien, die meist auf Wirtschaftsrecht spezialisiert sind. Einige von ihnen mit Hauptsitz in Wien und Dependancen in benachbaren CEE-Staaten können 150 Juristen und mehr beschäftigen. Sie sind also schon richtige „law firms“, wie die US-Amerikaner sagen: Rechts-Unternehmen. International gibt es sogar Kanzlei-Ketten mit bis zu 4000 Juristen.
Konkrete Aufgaben für den Rechtsanwalt
Viele Bürgerinnen und Bürger kommen erst bei einem konkreten Streitfall oder bei einer großen Anschaffung, etwa dem Kauf eines Hauses, das erste Mal mit einem Rechtsanwalt in Berührung. Der Anwalt kann jedoch auch schon im Vorfeld bei der Planung wichtiger Entscheidungen helfen: er kann Streitigkeiten vorbeugen, indem er beispielsweise einen Vertrag oder ein Testament aufsetzen hilft oder auch für eine unternehmerische Tätigkeit einen Gesellschaftsvertrag konzipiert, der die Rechte und Pflichten aller Beteiligten schon im Vorfeld regelt.
Prinzipiell gilt: Wer vorplant und sich vertraglich für Eventualitäten absichert, hat mit weniger Risiken zu kämpfen, wenn es dann tatsächlich zu Streitigkeiten kommt und der Streit sogar vor Gericht enden sollte. Es liegt im Interesse des Rechtsanwalts und seines Klienten, eine solche Vorplanung durchzuführen.
Muss dann dennoch der Weg zum Gericht angetreten werden, begleitet der Rechtsanwalt seinen Klienten natürlich. Er vertritt in Zivil‑ und Strafverfahren, Familienrechts‑, Insolvenz‑ und allen Verwaltungsverfahren (also wenn es um Wünsche des Staates an seinen Bürger bzw. umgekehrt geht).
Pflichten des Rechtsanwalts
Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen keine Aufträge annehmen, die sie in einen Interessenskonflikt stürzen – also beispielsweise zwei Personen gleichzeitig vertreten, die miteinander in Konflikt liegen.
Sollte es zum Streit zwischen einem Anwalt und seinem Klienten kommen, dann stehen die Rechtsanwaltskammern als Schlichtungs‑ und Disziplinarinstanzen zur Verfügung. Sollte ein Rechtsanwalt gegen seine Berufspflichten verstoßen, können Strafen bis hin zum Entzug der Berufsberechtigung (im sehr seltenen Extremfall) ausgesprochen werden.
Üblich sind solche Streitigkeiten aber keineswegs – auch Rechtsanwälte sind als Dienstleister um die Zufriedenheit ihrer Kunden bemüht.
Was Rechtsanwälte kosten
Das Honorar eines Rechtsanwalts kann prinzipiell frei vereinbart werden. Es gibt allerdings gesetzliche Vorschriften über Mindesthonorare. Prinzipiell richtet sich die Vergütung nach der Tätigkeit des Rechtsanwalts, ist also normalerweise von der Zeit abhängig, die dieser für den Fall seines Mandanten aufgewendet hat. Allerdings ist es auch möglich, eine Pauschale für einen bestimmten Fall auszuhandeln. Die Rechtsanwaltskammern raten, die Honorarvereinbarung schriftlich festzuhalten.
Es kann auch ganz einfach das sogenannte Tarif-Honorar zur Anwendung kommen. Das ist der gesetzliche Tarif nach Rechtsanwaltstarifgesetz. Da dieses Gesetz vor allem die Tätigkeiten in Gerichtsverfahren regelt, gibt es außerdem die sogenannten „Honorar-Kriterien“, die die sonstigen anwaltlichen Tätigkeiten regeln. Und schließlich kann bei bestimmten Tätigkeiten das Notarstarifgesetz zur Anwendung kommen: Es regelt z.B. die Vergütung von Tätigkeiten wie der Testamentserstellung.
Im Erfolgsfall, also wenn der Rechtsanwalt seinem Klienten zum Sieg verhilft, kann ein Erfolgszuschlag von bis zu 50 Prozent fällig werden. Verboten ist jedoch eine Beteiligung des Anwalts an der erstrittenen Geldsumme bzw. der erstrittenen Sache.
Im Tarifgesetz richtet sich das Honorar des Anwalts generell nach dem Wert des Streitobjekts, dem sogenannten Streitwert bzw. der Bemessungsgrundlage. Fordert beispielsweise ein Unternehmer eine Geldsumme von einem Geschäftspartner, so ist das natürlich im Normalfall auch der Streitwert. Dort wo nicht um Geld gestritten wird, geben das Tarifgesetz bzw. sonstige Regelungen oft eine Bewertung vor.
Wichtig: Die unterlegene Partei im Gerichtsverfahren hat in der Regel der anderen die Kosten ihres Anwaltes zu ersetzen. Das gilt für Zivilverfahren, aber auch im Strafverfahren, wenn ein Angeklagter freigesprochen wird. Allerdings kommen im Strafverfahren Obergrenzen zur Anwendung, ein unschuldig Angeklagter kann also trotz gewonnenem Verfahren auf einem großen Teil seiner Anwaltskosten sozusagen sitzenbleiben. Bei Streitigkeiten um die Honorarhöhe kann die Rechtsanwaltskammer des jeweiligen Bundeslands als Schlichtungsinstanz angerufen werden.




