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Die Gerichte


Zivilgerichte

Wenn es um Streitigkeiten des Alltags geht und sich zwei Bürger bzw. Verbraucher und Unternehmen gegenüberstehen

Streitigkeiten in Zivilangelegenheiten landen in Österreich zunächst vor dem Bezirksgericht, in größeren Fällen auch gleich beim Landesgericht. Dann läuft der Instanzenzug weiter. Es gibt allerdings auch den Fall, dass sich die streitenden Parteien außergerichtlich einigen, nämlich durch Mediation.

Strafgerichte

Wenn Vater Staat Verbrechen bestraft

Strafgerichte sind dafür zuständig, sogenannte „strafbare Handlungen“ zu bestrafen. Dazu gehören die klassischen Straftatbestände wie Diebstahl oder Mord, sowie alle anderen Handlungen, die in Gesetzen mit Strafe bedroht sind: Solche Handlungen werden im Strafgesetzbuch definiert, aber auch im Finanzstrafgesetz und vielen anderen Gesetzen finden sich Paragraphen, die Fehlverhalten sanktionieren – vom Telekommunikationsgesetz bis zu diversen Berufsgesetzen.

Unterschieden wird zwischen „Vergehen“ (sie werden mit maximal drei Jahren Haft bestraft) und Verbrechen (ab drei Jahre). Außerdem gibt es die sogenannten Verwaltungsübertretungen also sozusagen geringfügigste strafbare Handlungen. Sie sind mit Verwaltungsstrafen (in der Regel Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen) bedroht. Bekanntestes Beispiel ist das Strafmandat der Polizei. Statt Geldstrafen sind auch Ersatzfreiheitsstrafen möglich. Auch hier läuft der Instanzenzug vom Bezirksgericht zum Landesgericht.

Link: Die Gerichte in Österreich