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Zeugen und Bürgen

Privatpersonen, die nicht klagen der geklagt werden, können trotzdem ihren Auftritt in einem Prozess haben: Als Zeugen oder Bürgen. Die Unterschiede sind gravierend.

Als Zeuge: Der Auftritt ist Pflicht

Ein häufiger Auftritt von Normalbürgern vor Gericht oder vor Behörden ist als Zeuge: Entweder man wird als Zeuge zu Geschehnissen befragt, oder man bezeugt, dass eine bestimmte Handlung vollzogen wurde. Letzteres ist etwa der Fall, wenn ein Trauzeuge eine Eheschließung bezeugt.

Zeuge kann man im Strafverfahren wie im Zivilverfahren sein. Die Rolle des Zeugen ist eine neutrale: er soll wahrheitsgemäß berichten. Doch Vorsicht: An die Funktion des Zeugen knüpfen sich Pflichten, und wer sie nicht einhält, kann bestraft werden. Zunächst einmal ist allein schon eine Vorladung als Zeuge von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder im Gerichtsverfahren verpflichtend: Wer unentschuldigt fernbleibt, riskiert eine Ordnungsstrafe (Geldstrafe) oder wird von der Polizei vorgeführt. Wer sich entschuldigt (etwa mit Krankheit) muss die Annahme dieser Entschuldigung durch das Gericht abwarten, bevor er fernbleiben darf.

Vor seiner Befragung wird ein Zeuge von der Behörde bzw. dem Gericht darauf hingewiesen, daß er oder sie wahrheitsgemäß antworten muss. Falsche Zeugenaussage ist ein Delikt und wird bestraft. Allerdings haben Zeugen das Recht, die Aussage zu verweigern: und zwar dann wenn sie dadurch sich selbst in Gefahr bringen oder ihren Angehörigen schaden würden.

Als Bürge: Persönlich betroffen

Bürgen verpflichten sich, für die Schuld eines anderen zu haften. Die Verpflichtung zur Bürgschaft ist in vielen Verträgen des täglichen Lebens enthalten und alles andere als ein Formalakt, auch wenn jedes Jahr tausende Österreicher höchst unangenehm diese Entdeckung machen müssen: Kann derjenige, der eigentlich die Schuld bezahlen muss, dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so muss der Bürge bezahlen. Typische Fälle sind etwa Bürgschaften für Schulden von Verwandten, Ehepartnern usw. Auch Eltern haften für ihre Kinder.

Wenn derjenige, für den gebürgt wird, zahlen muss – etwa weil er einen Zivilprozess verliert – aber nicht bezahlen kann, dann wird der Bürge statt ihm zur Rechenschaft gezogen. Dabei kann es passieren, dass der Bürge sogar die Kosten des Gerichtsverfahrens tragen muss.

Der Bürge hat dann zwar nachher selbst einen Ersatzanspruch an denjenigen, der hätte bezahlen sollen – aber weil dieser ja nicht bezahlen kann, hilft dies dem Bürgen meist wenig. Wichtig: Bürgschaften sind nur bindend, wenn sie schriftlich erfolgen (ausgenommen unter Unternehmern). Weil die Rolle des Bürgen große Gefahren mit sich bringt, und im Gegensatz zu der des Zeugen freiwillig eingegangen wird, ist Rechtsberatung wohl sinnvoll – und zwar am besten im Vorhinein.