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1.2. Ablauf einer M&A-Transaktion

1.2. Ablauf einer M&A-Transaktion



Eine M&A-Transaktion läuft in einer Reihe von typischen Schritten ab, bei denen jeweils unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen sind:

(Tab. 1) Ablauf einer M&A-Transaktion
  1. Suche nach geeigneten Zielunternehmen („Screening“) entsprechend betriebswirtschaftlicher Kriterien, z.B. mit starker Marktposition in einer Region, in der der Käufer Marktanteile gewinnen möchte
  2. Zielunternehmen („Target“) wird identifiziert und festgelegt
  3. Vorbereitungshandlungen, z.B. Sammeln von Detailinformationen über das Unternehmen oder sogar schon erster Aufkauf von Aktien über die Börse, um bereits einen Anteil zu halten (bei börsenotierten Unternehmen)
  4. Kontaktaufnahme mit den Eigentümern des Zielunternehmens, oft in weiterer Folge unter Konsultierung von dessen Top-Management
  5. Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA)
  6. erste Verhandlungsrunde klärt ob gemeinsames Interesse an der Übernahme vorhanden ist und diese sinnvoll wäre. Falls nicht: Beendigung der Verhandlungen oder Vorbereitung einer Feindlichen Übernahme (Hostile Takeover) durch Aufkauf von beherrschenden Anteilen über die Börse (wenn möglich)
  7. weitere Verhandlungen machen die Eckpunkte der geplanten Transaktion fest
  8. Absichtserklärung („Letter of Intent“ bzw. „Memorandum of Understanding“) wird unterzeichnet: eine rechtlich nicht bindende Grundsatzvereinbarung, in der der Interessent oder Fall des Memorandum of Understanding beide Partner der zukünftigen Transaktion ihre Absicht dokumentieren. Im sogenannten „Term Sheet“ sind die wesentlichen Punkte schon ausformuliert.
  9. Vertiefte Prüfung des Zielunternehmens („Due-Diligence“, DD) mit dem Ziel, alle möglichen Einflussfaktoren auf den tatsächlichen Wert des Unternehmens und auch Risiken wie versteckte Haftungen, latente Steuerlasten usw. zu identifizieren
  10. Strukturierung der Transaktion („Deal Design“) entsprechend der Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung
  11. Bewertung und Preisverhandlung (Kaufpreis des Unternehmens) oder z.B. auch Festlegung der Anteilsverhältnisse der Eigentümer an einem neuen gemeinsamen Unternehmen, das durch Fusion ihrer Unternehmen entsteht
  12. Vertragsunterzeichnung („Signing“)
  13. wenn erforderlich: Anmeldung der Transaktion bei den nationalen oder EU-Wettbewerbsbehörden
  14. Vertragserfüllung („Closing“): Inkrafttreten aller Vereinbarungen, notarielle Übertragung der Anteile am Unternehmen (wo erforderlich), usw.



In der Praxis sind die einzelnen Phasen einer M&A-Transaktion unterschiedlich ausgeprägt, je nach Situation. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen sind die einschlägigen gesetzlichen Auflagen zu berücksichtigen.



–> 1.3 Gesetzliche Grenzen für Übernahmen


Die hier wiedergegebenen Informationen sind allgemeiner Natur und können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Haftung für inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Anwendbarkeit im Einzelfall ist ausgeschlossen.

M&A Online-Guide in Kooperation mit CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (www.chsh.at)

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