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1. Mergers & Acquisitions (M&A) – Einführung
Mergers & Acquisitions (M&A), also Fusionen und Übernahmen, ist der Überbegriff für alle Unternehmenstransaktionen, bei denen eines oder mehrere Unternehmen den Eigentümer wechseln. Die Unternehmen können dabei gekauft werden oder fusionieren, daher die Bezeichnung; auf deutsch: Fusionen und Übernahmen (siehe Tab. 1).
| Tab. 1: M&A Varianten |
- Kauf einer Gesellschaft
- Zusammenschluss zweier oder mehrerer Gesellschaften
- Zusammenschluss von Unternehmensteilen durch Herauslösung aus bestehenden Unternehmen
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Der Kauf eines Unternehmens durch ein anderes ist die gängigste Form einer M&A-Transaktion. Bei größeren Transaktionen sind eine Reihe von Beteiligten damit befasst, beide Seiten an der Transaktion zu beraten (Tab. 2).
| Tab. 2: Berater bei M&A-Transaktionen |
- Banken bzw. Investmentbanken (Kapitalstruktur, Finanzierung)
- Wirtschaftsjuristen (rechtliche Bedingungen der Transaktion, rechtliche Prüfung der betroffenen Unternehmen und ihres Umfelds)
- Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (Kapitalstruktur, Steueroptimierung, Prüfung der Bücher der betroffenen Unternehmen)
- Unternehmensberater (betriebswirtschaftliche Optimierung)
- Notare (für notariatspflichtige Eintragungen, z.B. Firmenbuch, Grundbuch, usw.)
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Bei Übernahmen und Fusionen gelten eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften, besonders wenn es sich um börsenotierte Unternehmen handelt.
–> 1.1 Der M&A-Markt
Die hier wiedergegebenen Informationen sind allgemeiner Natur und können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Haftung für inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Anwendbarkeit im Einzelfall ist ausgeschlossen.
M&A Online-Guide in Kooperation mit CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (www.chsh.at)
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