2.2. Nach dem Deal: Gewährleistung
Der Käufer muss allerdings beweisen, dass ein Mangel bereits bei der Transaktion vorhanden war und ihm daher Gewährleistungsrechte zustehen. Gelingt ihm das, sind eine Minderung des Kaufpreises bzw. Schadenersatz, in selteneren Fällen auch ein Rücktritt vom Vertrag die möglichen Folgen. Vieles ist VerhandlungssacheUmfang und Details der Gewährleistung können vertraglich festgelegt werden. Häufig vereinbart werden etwa:
Wegweiser M&A
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