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4. M&A Recht

4. M&A Recht



Es gibt kein „Sonderrecht“ für M&A-Transaktionen, doch die vielen Rechtsnormen, die in eine solche Transaktion hineinspielen – bei internationalen Übernahmen sogar aus mehreren Jurisdiktionen (Ländern) – machen das Übernahmerecht unübersichtlich und zu einem Fall für umfassend ausgebildete Spezialisten.

Die Sprache, die juristischen und finanzwirtschaftlichen Konzepte und die Vertragsstandards der internationalen M&A-Akteure entstammen dem angloamerikanischen Raum. In der kontinentaleuropäischen Rechtstradition ist daher auf einige Besonderheiten Bedacht zu nehmen.

Für Übernahmen wichtige Gesetzesmaterien in Österreich:

  • Gesellschaftsrecht
  • Zivil‑ und Steuerrecht
  • Insolvenzrecht (im Fall des „Distressed M&A“; wichtige Änderungen durch IRÄG 2009)
  • Kartellrecht (österreichisches Kartellgesetz und EG-Fusionskontrollverordnung)
  • Übernahmegesetz (vor allem Regelungen zum Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre)
  • Grundverkehrsgesetze der Länder (Zustimmungspflicht bei Übergang von Grundstücken)
  • Mietrechtsgesetz (z.B. Vertragsübernahmeregel)
  • Börsegesetz
  • Devisengesetz (Meldepflichten)
  • Gewerberecht (Anzeigepflicht bei Umgründungen)
  • Haftungsbestimmungen (ABGB, UGB, BAO, ASVG, AVRAG)

Spezialfall Due Diligence

Bei einer Due Diligence im Rahmen einer M&A-Transaktion sind üblicherweise folgende Rechtsbereiche relevant bzw. zu untersuchen:

  • Gesellschaftsrecht
  • Liegenschaften, Mietrecht
  • Finanzierung
  • Arbeitsrecht
  • Immaterialgüterrecht
  • Öffentliches Recht
  • Umweltrecht
  • Rechtstreitigkeiten
  • Vertragsgestaltung (wesentliche Verträge des Unternehmens)



–> 5. Verzeichnis wichtiger M&A-Fachbegriffe


Die hier wiedergegebenen Informationen sind allgemeiner Natur und können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Haftung für inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Anwendbarkeit im Einzelfall ist ausgeschlossen.

M&A Online-Guide in Kooperation mit CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (www.chsh.at)

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