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4. M&A Recht
4. M&A Recht
Es gibt kein „Sonderrecht“ für M&A-Transaktionen, doch die vielen Rechtsnormen, die in eine solche Transaktion hineinspielen – bei internationalen Übernahmen sogar aus mehreren Jurisdiktionen (Ländern) – machen das Übernahmerecht unübersichtlich und zu einem Fall für umfassend ausgebildete Spezialisten.
Die Sprache, die juristischen und finanzwirtschaftlichen Konzepte und die Vertragsstandards der internationalen M&A-Akteure entstammen dem angloamerikanischen Raum. In der kontinentaleuropäischen Rechtstradition ist daher auf einige Besonderheiten Bedacht zu nehmen.
Für Übernahmen wichtige Gesetzesmaterien in Österreich:
- Gesellschaftsrecht
- Zivil‑ und Steuerrecht
- Insolvenzrecht (im Fall des „Distressed M&A“; wichtige Änderungen durch IRÄG 2009)
- Kartellrecht (österreichisches Kartellgesetz und EG-Fusionskontrollverordnung)
- Übernahmegesetz (vor allem Regelungen zum Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre)
- Grundverkehrsgesetze der Länder (Zustimmungspflicht bei Übergang von Grundstücken)
- Mietrechtsgesetz (z.B. Vertragsübernahmeregel)
- Börsegesetz
- Devisengesetz (Meldepflichten)
- Gewerberecht (Anzeigepflicht bei Umgründungen)
- Haftungsbestimmungen (ABGB, UGB, BAO, ASVG, AVRAG)
Spezialfall Due Diligence
Bei einer Due Diligence im Rahmen einer M&A-Transaktion sind üblicherweise folgende Rechtsbereiche relevant bzw. zu untersuchen:
- Gesellschaftsrecht
- Liegenschaften, Mietrecht
- Finanzierung
- Arbeitsrecht
- Immaterialgüterrecht
- Öffentliches Recht
- Umweltrecht
- Rechtstreitigkeiten
- Vertragsgestaltung (wesentliche Verträge des Unternehmens)
–> 5. Verzeichnis wichtiger M&A-Fachbegriffe
Die hier wiedergegebenen Informationen sind allgemeiner Natur und können eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Haftung für inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Anwendbarkeit im Einzelfall ist ausgeschlossen.
M&A Online-Guide in Kooperation mit CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati (www.chsh.at)
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