3. Ablauf einer Immobilientransaktion
Ein wichtiger Bestandteil der Transaktion, bei der eine Liegenschaft (Asset Deal) und nicht Gesellschaftsanteile am Verkäufer (Share Deal) veräußert wird, ist die Aufsandungserklärung: mit ihr erklärt sich der bisherige Eigentümer bereit, sein Recht auf das Grundstück aufzugeben und den Käufer als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen. Ebenfalls erforderlich ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes: diese besagt, dass alle anfallenden Steuern (bei Immobilien vor allem die zumeist vom Käufer zu entrichtende Grunderwerbsteuer) abgeführt wurden. Möglich und in der Praxis am häufigsten ist jedoch auch die Durchführung einer Selbstberechnungserklärung durch einen Rechtsanwalt oder Notar. Die Selbstberechnungserklärung ersetzt die ansonsten erforderliche finanzbehördliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst nach Erfüllung aller Treuhandbedingungen und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen inklusive Aufsandungserklärung und Unbedenklichkeitsbescheinigung (bzw. Selbstberechnungserklärung) kann auf Antrag des Treuhänders vom Grundbuchsgericht der neue Eigentümer der Liegenschaft eingetragen werden.
Wegweiser Real Estate & Construction
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