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Können sich auch erfahrene Anleger so richtig irren? VKI erringt Sieg vor Gericht

Peter Kolba, VKI

Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in einem Musterprozess gegen die Bank Austria gepunktet: Der Bankberater hatte einer durchaus versierten Anlegerin den Kauf von 2.000 Stück Aktien der CA-Immo empfohlen. Diese Aktien seien sicherer als andere Aktien, da dahinter Immobilien stünden und mit einem sicheren Ertrag von fünf Prozent zu rechnen sei.

Das Oberlandesgericht bestätigte nun ein Urteil des Handelsgerichtes Wien, wonach die Konsumentin von der Bank in Irrtum geführt worden sei und daher den Aktienkauf zu Recht wegen Irrtums anfechte. Dass es sich bei ihr um eine erfahrene Anlegerin handelt, schadet nicht. Weiter »

VKI und Foris erringen Etappensieg in Sachen Geschäftsmodell gegen AWD

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer Foris AG und vertreten von Rechtsanwalt Alexander Klauser – fünf Sammelklagen gegen den AWD. Es soll Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer angeblichen „systematischen Fehlberatung“ von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.

Nachdem Gerichte bereits die Einwendungen des AWD gegen die Zulässigkeit von Sammelklagen und gegen prozessuale Fragen abgewiesen haben, wurde nun vom Handelsgericht Wien in der Sammelklage Ⅱ auch der Einwand des AWD, wonach die Abtretungen der Schadenersatzansprüche der Geschädigten an den VKI unwirksam seien, abgewiesen. Weiter »

VKI: Schlechte Nachrichten der Investmentfirma überlesen führt nicht automatisch zur Verjährung

Peter Kolba, VKI

Peter Kolba © VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen den AWD derzeit einen Musterprozess auf Schadenersatz wegen angeblicher falscher Beratung rund um die Vermittlung einer Kommanditbeteiligung an „Boden-Invest“; diese sei als „so sicher wie ein Bausparvertrag“ angepriesen worden.

Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) führt dabei die Tatsache, dass die eingetretenen Verluste bereits vor Jahren in Tätigkeitsberichten der Gesellschaft angesprochen wurden, nicht zur Verjährung wegen Nichtbeachtung.  Weiter »

Wolfgang Auer-Welsbach zu 8 Jahren Haft verurteilt – Geldeintreibung beginnt jetzt erst richtig, so VKI

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Klagenfurt. Wolfgang Auer-Welsbach, Gründer und Chef des pleitegegangenen Kärntner Finanzkonglomerats AvW, ist heute am Landesgericht Klagenfurt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida und Beweismittelfälschung schuldig gesprochen worden: das Urteil lautet auf acht Jahre Haft.

Außerdem muss Auer-Welsbach laut Urteil jedem der Privatanleger 500 Euro Schadenersatz bezahlen – ein symbolischer Akt, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI): „Damit sollte klargestellt sein, dass er auch persönlich für den angerichteten Schaden haftet.“ Mit dem Rest ihrer Ansprüche wurden die Anleger auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Dort beginnt für sie nun erst recht die mühsame Suche nach ihrem Geld, heißt es: Insgesamt soll es rund 12.500 geschädigte AVW-Anleger geben. Weiter »

AvW-Prozess: Wolfgang Auer-Welsbach sieht sich „nicht schuldig“, VKI wirft sich in die Schlacht

Klagenfurt. Das Strafverfahren gegen Wolfgang Auer-Welsbach, Chef des 2008 zusammengebrochenen Firmenkonglomerats AvW, ist am Klagenfurter Landesgericht gestartet: Auer-Welsbach werden u.a. Betrug, Untreue und Bilanzfälschung zur Last gelegt. Er soll mehr als 13.000 Anleger in AvW-Genussscheine geprellt haben, der Gesamtschaden laut Anklage beträgt 420 Mio. Euro oder mehr.

Auer-Welsbach erklärt sich in allen Anklagepunkten „nicht schuldig“: er sei selbst durch die Malversationen eines früheren Mitarbeiters geschädigt worden. Ohne diese würde das System AvW heute noch funktionieren, so Auer-Welsbach vor Gericht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt rund 600 Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzforderungen. Weiter »

Rechtsschutzversicherer müssen mehr zahlen – Streitlust vor allem bei Geldanlage gestiegen

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Wien. Österreichs Rechtsschutzversicherer spüren die gestiegene Streitlust ihrer Klienten in der Kasse: Bereits im Jahr 2009 hat die Sparte laut Versicherungsverband Leistungen von 218 Millionen Euro erbracht, um 19,2 Prozent mehr als ein Jahr davor. Der Trend hält heuer an und dürfte auch 2011 seine Fortsetzung finden.

Ein wichtiger Grund sind die zahlreichen Finanzskandale: Viele Anleger, die Geld verloren haben, nehmen ihre Rechtsschutzversicherung zur Wahrung Ihrer Interessen in die Pflicht. Weiter »

VKI gegen AWD: Gericht gibt Grünes Licht für alle fünf Sammelklagen

Peter Kolba, VKI

Peter Kolba © VKI

Wien. Das Handelsgericht Wien hat nun auch die letzte der fünf Sammelklagen des VKI gegen den AWD zugelassen. Als nächstes wird auf Betreiben des AWD vom Gericht geprüft, ob die Prozessfinanzierung der VKI-Klagen durch den deutschen Prozessfinanzierer Foris zulässig ist.

„Der AWD versucht zwar, weiter zu verzögern, doch im Jänner 2011 wird auch in der Sache verhandelt“, so VKI-Rechtschef Peter Kolba.

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Neuerscheinungen zum Bankgeschäft und Finanzwesen bei Linde

© Linde

Wien. Aktuelle Neuerscheinungen im Linde Verlag widmen sich Finanzinstrumenten und dem Bankgeschäft: „Unternehmerische Finanzierungsinstrumente“ (Metzler) und „Bankgeschäfte nachgerechnet!“

Letzteres will auf einfache Weise die Nachkontrolle der wichtigsten Formen des Bankgeschäfts durch den Kunden ermöglichen.

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Nach Finanzkrise: Wirtschaftskammer bringt Nachhilfe-Skripten für Finanzberater

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Wien. Die Wirtschaftskammer setzt auf Ausbildung für Finanzberater: Ihr neues, bundesweit einheitliches Skriptum „Gewerbliche Vermögensberatung 2010“ soll zur Vorbereitung der Berufsprüfung dienen und außerdem den Wissensstand der bereits tätigen Finanzberater fördern, heißt es.

In der Vergangenheit waren die Finanzberater oft wegen angeblicher Wissenslücken kritisiert worden, als während der Finanzkrise die Kurse an den Börsen einbrachen. Auch in aktuellen Großcausen wie Meinl European Land oder AWD spielt die Qualität der Beratung der Anleger durch die jeweiligen Berater eine große Rolle. Weiter »

Verhandlungsmarathon VKI vs. AWD startet nächste Woche: Der Terminkalender

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Wien. Kommenden Dienstag startet der Verhandlungsmarathon des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen AWD: Der VKI vertritt rund 2500 Geschädigte in fünf Sammelklagen und einer Reihe von Musterprozessen. Über mehrere Tage hinweg wird in allen fünf Sammelklagen verhandelt.

Ein Überblick über die Gerichtstermine.

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Anleger-Teilsieg gegen AWD vor Handelsgericht: Schadenersatz im Ausmaß von zwei Drittel

Peter Kolba, VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) meldet ein Ersturteil des Handelsgerichtes Wien in einem Schadenersatzprozess eines Rechtsschutz‑ Versicherten gegen den AWD: Letzterer muss zwei Drittel des Schadens aus falscher Anlageberatung rund um Immobilienaktien ersetzen, konkret 50.000 Euro.

Zwar hat der Anleger die Beratungs-Gesprächsnotizen unterschrieben, ohne diese zu lesen. Dieses Mitverschulden des Anlegers wiegt allerdings geringer als die mangelhafte Aufklärung durch den AWD-Berater, so der VKI. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weiter »

VKI erringt Sieg beim Obersten Gerichtshof in Sachen AvW-Kündigungsklauseln

Peter Kolba, VKI

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) punktet vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) im Streit um den Ausschluss des Kündigungsrechts bei der AvW Gruppe.

Der VKI führte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums eine Verbandsklage gegen die AvW. Der OGH bestätigt nun die Rechtsansicht des VKI, dass der Ausschluss der außerordentlichen und der ordentlichen Kündigung für die Zeichner in den Genuss-Schein-Bedingungen der AvW gröblich benachteiligend und damit gesetzwidrig und nichtig ist. Diese Entscheidung wird auf die Rechtsstellung der Geschädigten im AvW-Konkurs wesentlichen Einfluss haben, so der VKI. Weiter »