Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums gegen Zahlscheingebühren vor: Nach vier erstinstanzlichen Urteilen – zuletzt vor wenigen Tagen gegen eine Versicherung – hat nun erstmals ein Berufungsgericht entschieden, so der VKI.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) hat konkret der Verbandsklage des VKI gegen T-Mobile stattgegeben. Weiter »






