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Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, finanziert vom Prozessfinanzierer Foris AG und vertreten von Rechtsanwalt Alexander Klauser – fünf Sammelklagen gegen den AWD. Es soll Schadenersatz für rund 2.500 Geschädigte einer angeblichen „systematischen Fehlberatung“ von Anlegern im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast durchgesetzt werden. Der Gesamtstreitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Nachdem Gerichte bereits die Einwendungen des AWD gegen die Zulässigkeit von Sammelklagen und gegen prozessuale Fragen abgewiesen haben, wurde nun vom Handelsgericht Wien in der Sammelklage Ⅱ auch der Einwand des AWD, wonach die Abtretungen der Schadenersatzansprüche der Geschädigten an den VKI unwirksam seien, abgewiesen. Weiter »
Wien. Eduard Zehetner, der neue Chef der börsenotierten Immofinanz Group, hat von seinen Vorgängern eine Reihe von juristischen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Causa Immofinanz/Immoeast und Constantia Privatbank geerbt. Zuletzt haben Anleger-Anwälte laut Zehetner zehn bis zwanzig Klagen pro Tag eingebracht – aus „Verjährungsangst“, so Zehetner wörtlich. Er gibt sich allerdings gelassen: Bei den bisherigen Verfahren sei die Immofinanz in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle siegreich geblieben. Weiter »
Wien. In zwei Fällen von Meinl European Land (MEL)-Investoren hat sich die Arbeiterkammer (AK) mit Schadenersatzprozessen gegen die Anlageberater vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) durchgesetzt: Selbst die Behauptung des Anlageberaters, der Schaden sei aus Kursmanipulationen entstanden, für die er nichts könne, half ihm nicht, heißt es in einer Aussendung der AK. Weiter »
Wien. Die Meinl Bank hat im Geschäftsjahr 2010 rote Zahlen geschrieben, doch Bank-Vorstand Peter Weinzierl zeigt sich dennoch zuversichtlich: „Unser Institut war 2010 trotz beträchtlicher Kosten – vor allem bedingt durch juristische Auseinandersetzungen in Zusammenhang mit MEL – operativ erfolgreich.“ Hauptgrund für seinen Optimismus: Man habe „die Talsohle bei den juristischen Auseinandersetzungen durchschritten“.
Bis heute wurden mit rund 5.000 MEL-Anlegern – etwa die Hälfte aller gegen die Bank gestellten Ansprüche – Vergleiche vereinbart, so die Meinl Bank. Weiter »
Wien. In den fünf Sammelklagen des VKI gegen den AWD geht es um die Ansprüche von 2500 Geschädigten (Streitwert 40 Mio. Euro). Nach Zulassung aller Klagen war ein Stillstand eingetreten, der AWD hatte gegen verfahrensleitende Beschlüsse der Richter Rekurse eingebracht.
Solche Rekurse seien jedoch nach der Zivilprozessordnung unzulässig. „Das hat in den Sammelklagen Ⅰ und Ⅱ bereits das Oberlandesgericht Wien ausgesprochen. Nun hat der Oberste Gerichtshof (OGH) endgültig einen Schlussstrich gezogen: Die Beschlüsse sind nicht anfechtbar“, freut sich der VKI in einer Aussendung. Der AWD sieht sich dagegen in seiner Strategie prinzipiell bestätigt. Weiter »
 Peter Kolba © VKI
Wien. Der VKI führt gegen den AWD fünf Sammelklagen wegen angeblicher systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Es sind rund 2500 Geschädigte beteiligt, der Streitwert beträgt rund 40 Mio Euro.
Nun hat der VKI nach eigener Darstellung einen weiteren Etappensieg errungen. Weiter »
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt gegen den AWD fünf Sammelklagen wegen angeblicher systematischer Fehlberatung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Aktien der Immofinanz und Immoeast. Es sind rund 2.500 Geschädigte beteiligt, der Streitwert beträgt rund 40 Millionen Euro.
Nachdem alle fünf Sammelklagen vom Handelsgericht Wien rechtskräftig als zulässig erklärt wurden, hat der AWD Rechtsmittel gegen verfahrensleitende Beschlüsse eingebracht. Kürzlich hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) nun einen solchen Rekurs des AWD (gegen die bloß teilweise Offenlegung einer Urkunde) zurückgewiesen. Daher ist in Sammelklage Ⅰ nun zur Sache zu verhandeln, so der VKI. Weiter »
Klagenfurt. Das Strafverfahren gegen Wolfgang Auer-Welsbach, Chef des 2008 zusammengebrochenen Firmenkonglomerats AvW, ist am Klagenfurter Landesgericht gestartet: Auer-Welsbach werden u.a. Betrug, Untreue und Bilanzfälschung zur Last gelegt. Er soll mehr als 13.000 Anleger in AvW-Genussscheine geprellt haben, der Gesamtschaden laut Anklage beträgt 420 Mio. Euro oder mehr.
Auer-Welsbach erklärt sich in allen Anklagepunkten „nicht schuldig“: er sei selbst durch die Malversationen eines früheren Mitarbeiters geschädigt worden. Ohne diese würde das System AvW heute noch funktionieren, so Auer-Welsbach vor Gericht. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt rund 600 Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzforderungen. Weiter »
Wien. Die Unzahl von Rechtsstreitigkeiten rund um die Meinl Bank und die ehemalige Meinl European Land (MEL), heute Atrium, ist um ein Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich reicher: Die Bank will dort von Atrium jenes Geld zurück erhalten, dass sie im Rahmen ihres Vergleichsangebots bzw. infolge von Urteilen den geschädigten MEL-Privatanlegern bezahlen muss.
Vorerst werden 33,8 Millionen Euro verlangt. Laut Atrium entbehrt die Forderung „jeglicher Grundlage“, die Klagsführung sei „verzweifelt“. Weiter »
 Josef Kubitschek © VKI / Huger
Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) fordern die Einführung der bereits seit 1997 im Entwurf vorhandenen Gruppenklage in Österreich. Die derzeit den Konsumentenschützern zur Verfügung stehende Sammelklage sei bloß eine nützliche „Krücke“.
Das Ziel sei eine „bessere gerichtliche Durchsetzung von Konsumentenrechten“, so VKI-Geschäftsführer Josef Kubitschek und AK-Präsident Herbert Tumpel auf einer gemeinsamen Pressekonferenz. Weiter »
 Peter Kolba © VKI
Linz. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für acht Geschädigte des „Listerien-Quargels“ gegen den Erzeuger, die Firma Prolactal GmbH, Sammelklage eingebracht. Durch den Genuss des Käses kam es zu schweren Erkrankungen bzw. auch zwei Todesfällen, wie es in einer Aussendung des VKI heißt.
Die Klage erfolgte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums, der Streitwert beträgt rund 80.000 Euro. Weiter »
Wien. Die Arbeiterkammer Wien (AK) meldet einen Sieg in der Causa Meinl European Land (MEL) – allerdings nicht gegen die Meinl Bank, mit der man ja an einem Vergleich für tausende Anleger arbeitet. Die AK hat im aktuellen Fall die Vermittler der MEL-Wertpapiere im Auge.
Eine Anlageberatungsfirma hat Anleger über die Risiken der Meinl European Land (MEL)-Zertifikate nicht aufgeklärt und muss nun für den Schaden einstehen; die Anleger trifft kein Mitverschulden. So lautet laut AK ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Wien. Freilich sind noch andere Verfahren anhängig, in Summe müssen Verbraucherschützer wie Vermittler auf den OGH warten. Weiter »
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