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Konsumentenschützer lassen 22 AGB von Kabelfirma UPC aufheben: „Viele davon in Branche weit verbreitet“

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kabelnetzbetreibers UPC vor Gericht angefochten: Zahlreiche Klauseln seien gesetzwidrig – und würden gleichzeitig von vielen Unternehmen der Telekommunikationsbranche auf ganz ähnliche Weise eingesetzt.

Der VKI erhoffte sich daher ein richtungsweisendes Grundsatzurteil – und hat es vorerst bekommen: Das Handelsgericht Wien hob gleich 22 der insgesamt 24 angefochtenen Klauseln auf. Rechtskräftig ist das Urteil aber nicht. Denn UPC meint, man habe bloß marktübliche Klauseln eingeführt – und werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, um das Urteil zu bekämpfen. Weiter »

Hengeler Mueller berät freent bei Refinanzierung

Frankfurt. Die deutsche Großkanzlei Hengeler Mueller hat das Telekom-Unternehmen freenet AG im Zusammenhang mit einer umfassenden Refinanzierung durch den Abschluss eines syndizierten Kredits in Höhe von 340 Mio. Euro und die Begebung einer fünfjährigen Unternehmensanleihe in Höhe von 400 Mio. Euro beraten. Weiter »

Vivendi und Deutsche Telekom beenden Milliarden-Streit um polnische PTC vor österreichischem Schiedsgericht

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Wien. Seit mehr als 10 Jahren streiten der französische Vivendi Konzern und die Deutsche Telekom um die Kontrolle an der polnischen PTC, einem der größten Telekommunikationsanbieter in Zentral‑ und Osteuropa. Ihre Auseinandersetzung beschäftigte Schiedsgerichte und Gerichte in Österreich, Polen, Frankreich, England, USA, Deutschland und der Schweiz.

Die entscheidenden Verfahren fanden dabei in Österreich statt: Hier waren eine Reihe von Schiedsverfahren mit Streitwerten bis zu drei Milliarden US-Dollar (2,19 Mrd. Euro) sowie Verfahren vor österreichischen Gerichten anhängig. Für das deutschsprachige Rechtsgebiet war die österreichische Kanzlei Graf & Pitkowitz federführend tätig. Und meldet nun die erfolgreiche Streitbeilegung. Weiter »

VKI einigt sich mit Internetplattform GMX auf Unterlassungsvergleich bei Schnupper-Abos

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte – im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums – den Inhaber der GMX-Internetplattform (1&1 Mail & Media GmbH) mit zwei Verbandsklagen auf die Unterlassung von 29 gesetzwidrigen Klauseln und auf Unterlassung gesetzwidriger Praktiken geklagt.

Vor dem Handelsgericht Wien hat sich die Firma nun in zwei Unterlassungsvergleichen verpflichtet Klauseln und Parktiken nicht mehr zu verwenden, so der VKI. Weiter »

Auch das Oberlandesgericht kann 1 Millimeter große Schrift nicht lesen

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Wien. Der VKI führt eine Verbandsklage gegen Handynetzbetreiber Hutchison 3G Austria (“3″), weil die Schriftgröße in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit 1 mm Höhe zu klein sei: Unleserlich und daher ungültig, so der VKI. Immerhin enthalten die AGB eine Extra-Gebühr über 49 Euro.

Die erste Instanz gab dem VKI Recht – und nun auch das Oberlandesgericht Wien: anscheinend kann auch das OLG das „3″-Kleingedruckte nicht entziffern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weiter »

Wolf Theiss erstreitet 400 Millionen Euro Entschädigung für DPTG

Christoph Liebscher © Wolf Theiss

Wien. Die Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss hat für ihren Klienten Danish-Polish Telecommunications Group (DPTG) eine Rekord-Entschädigung erstritten: Von einem Wiener Schiedsgericht wurde DPTG die Entschädigungssumme von rund 400 Millionen Euro zugesprochen.

Zahlen muss der polnische Telekommunikations-Marktführer Telekomunikacja Polska (TPSA).

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VKI erringt weiteren Sieg in erster Instanz bei Zahlscheingebühr, diesmal gegen A1

Julia Jungwirth © VKI Petignat

Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Konsumentenschutz-Ministeriums einen weiteren Etappensieg im Kampf gegen Zahlscheingebühren errungen: Das Handelsgericht Wien hat die entsprechenden Klauseln des A1-Handynetzanbieters mobilkom (Telekom Austria) für gesetzwidrig erkannt.

Der VKI geht mit Verbandsklagen gegen die Zahlscheinentgelte bei mehreren Mobilfunkunternehmen sowie eine Versicherung vor. Weiter »