Wien. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kabelnetzbetreibers UPC vor Gericht angefochten: Zahlreiche Klauseln seien gesetzwidrig – und würden gleichzeitig von vielen Unternehmen der Telekommunikationsbranche auf ganz ähnliche Weise eingesetzt.
Der VKI erhoffte sich daher ein richtungsweisendes Grundsatzurteil – und hat es vorerst bekommen: Das Handelsgericht Wien hob gleich 22 der insgesamt 24 angefochtenen Klauseln auf. Rechtskräftig ist das Urteil aber nicht. Denn UPC meint, man habe bloß marktübliche Klauseln eingeführt – und werde alle Rechtsmittel ausschöpfen, um das Urteil zu bekämpfen. Weiter »








